SCHLIESSEN

Effizienter gegen Geldwäsche vorgehen!

Das Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU- Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23.06.17 setzt die vierte Geldwäscherichtlinie um. Ziel ist es, noch effizienter gegen Geldwäsche vorzugehen und die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. So werden die Schwellenwerte für Bargeldgeschäfte auf 10.000 € gesenkt und höhere Anforderungen an die Geschäftspartneridentifikation gestellt.


Die Compliance-Verpflichtung in Unternehmen wird erweitert, die Anforderungen werden strenger. In jedem Fall ist eine Risikoanalyse für das eigene Unternehmen, bspw. zur eigenen Kundenstruktur oder zu den Transaktionsrisiken zu erstellen. All dies muss dokumentiert werden, wenn viele Exportgeschäfte und Transaktionen mit neuen oder unbekannten Kunden zum Geschäftsalltag gehören.


Die bisher akzeptierten Identifizierungsverfahren für Erst- und Wiederholungsprüfungen werden um elektronische Varianten, wie zum Bespiel Videoidentifizierung oder elektronische Signatur, erweitert. Auch die Sanktionen werden zukünftig schärfer und der Bußgeldkatalog wurde entsprechend überarbeitet. So gibt es für die Aufsichtsbehörde ab sofort die Möglichkeit ihre Bußgeldverfahren im Internet öffentlich zu machen („Prangervorschrift“).

 

Ein wesentlicher Baustein der vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist die Einrichtung eines sogenannten  Transparenzregisters. Über das Transparenzregister sollten Gesellschaften oder sonstige juristische Personen erstmalig bis zum 01.10.2017 Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen, sofern sich diese Angaben nicht bereits aus Eintragungen und Dokumenten aus bestimmten anderen öffentlichen Registern ergeben. Seit dem 27. Dezember 2017 ist die Einsichtnahme in das Register vollständig möglich.

https://www.transparenzregister.de

 

 

 

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Neue Bilanzierungsvorschriften gemäß IFRS 9

Seit dem 1. Januar 2018 gelten die geänderten Bilanzierungsvorschriften des Internationalen Accounting Standard Boards (IASB), die in den International Financial Reporting Standards (IFRS 9) geregelt werden. Hiernach sind Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht mehr auf Basis vergangenheitsbezogener Erfahrungen zu bilden, sondern in die Zukunft gerichtet. Es ist somit eine Bewertung des „Expected Credit Loss“ vorzunehmen. Bei dieser neuen Form der Wertberichtigung kommt es entscheidend auf die Beurteilung des Risikos von Forderungsausfällen der kommenden 12 Monate nach der Bilanzerstellung an. Dies erfordert eine besondere Kompetenz hinsichtlich der Bonitätsbewertung und Risikoanalyse. Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss nach den IFRS-Richtlinien des IASB zu erstellen. Durch diese international einheitliche Regelung werden Geschäftspartnern und Investoren alle wichtigen Informationen in transparenter und verständlicher Form präsentiert. Zu den maßgeblichen Finanzinstrumenten in der Bilanz zählen auch offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden, die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht beglichen sind.

 

EH Smart Reserve

Der Kreditversicherer Euler Hermes bietet mit seinem Produkt Smart Reserve eine Lösung, um den durch die neuen IFRS-Richtlinien entstandenen Mehraufwand für seine Kunden zu reduzieren.
„ Sie erhalten Ihre Wertberichte nach IFRS 9 schnell, ohne Aufwand und individuell."
„ Als Spezialist unterstützt Sie Euler Hermes durch eine komplette Ermittlung des individuellen Wertberichtigungsbedarfs Ihres  Forderungsbestandes nach IFRS 9.“
„ Sie erhalten von uns den Report in einer standardisierten Datei geliefert.“

 

 

 

 

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American Express - Corporate Finance Lösungen

Die American Express Company, abgekürzt oft Amex oder Amexco, ist ein weltweiter Anbieter von Finanzdienstleistungen mit Firmensitz in New York City und u. a. mit einer Zweigniederlassung in Frankfurt am Main. Das Angebot jener American Express Services Europe Limited namens „American Express Corporate Finance Solutions„ stellen wir im Folgenden vor. Die American Express Corporate Finance Solutions wirken entlang der Wertschöpfungskette und werden der stärkeren Vernetzung innerhalb der Lieferkette gerecht, indem sie Einkaufslinien auf Blankobasis zur Verfügung stellen. Ausschlaggebend ist hierbei immer die Bonität des einkaufenden Unternehmens.

Vorteile: Da keinerlei Waren oder Forderungen an Amex abgetreten werden, sind eine bestehende Globalzession, ein Abtretungsverbot oder Factoring keine Hindernisse. Dies gilt auch für Unternehmen aus der Baubranche oder dem Maschinen- und Anlagenbau. Für den Einkauf ergibt sich die Möglichkeit, den in- und ausländischen Lieferanten schnellere Zahlungen anzubieten – ohne die eigene Liquidität zu belasten. Der Vertrieb kann bei Kundengesprächen längerfristige Zahlungsziele einräumen und so Aufträge zusätzlich absichern – oder in manchen Fällen erst ermöglichen.

Die Finanzverantwortlichen können die Lösungen zur Liquiditätsverbesserung einsetzen, indem sie verlängerte Zahlungsziele nutzen, den Cashflow noch gezielter steuern und die Bilanzkennzahlen optimieren.

Die Treasurer für Fremdwährungstransaktionen können Zahlungen in mehr als 80 Fremdwährungen effizient abwickeln. Die Lösung ist zugeschnitten auf international aktive Unternehmen, die kein Kartenprogramm von American Express nutzen und setzt auf Kreditorenseite keine Akzeptanz voraus.

Beispiel: Amex verlängert das bestehende Zahlungsziel des Lieferanten mittels einer virtuellen Amex-Kreditkarte um bis zu 58 Tage und bucht den transferierten Betrag nach dieser Frist vom Konto des Einkäufers per SEPA-Mandat ab. Der Lieferant erhält spätestens drei Banktage nach Transaktionsanstoß des Einkäufers (Amex-Kunde) sein Geld auf sein Bankkonto überwiesen. Das System funktioniert ähnlich wie das klassische Onlinebanking und ist webbasiert. Es bedarf keiner Schnittstellenprogrammierung, da die Zahlungen durch den Amex-Kunden i. d. R. manuell angestoßen werden.

Es gibt keinerlei Prüfgebühren, Auditgebühren, Bereitstellungszinsen oder eine Implementierungsgebühr. Der Amex-Kunde zahlt nur bei Inanspruchnahme eine Transaktionsgebühr.

 

 

GBH KREDITVERSICHERUNGS- UND FACTORING-MAKLER GMBH

  Ihr Ansprechpartner: Ralf-Patric Paps
contact telephone +49 40 - 284 673 84-4
contact fax +49 40 - 284 673 84-3
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